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   OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07   

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https://dejure.org/2007,3940
OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.09.2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. September 2007 - 12 U 27/07 (https://dejure.org/2007,3940)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechtes; im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschlossener Übergabevertrag als erbrechtliche Regelung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versicherungsschutzes für die "Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Bereich des Erbrechtes" bei einer Rechtsschutzversicherung; Deckungsschutz für eine mitversicherte Ehefrau aus einer Rechtsschutzversicherung; Frage der Wahrnehmung von Interessen ...

  • Judicialis

    ARB 75 § 4 Abs. 1; ; BGB § 305 c Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 75 § 4 Abs. 1 i; BGB § 305 c Abs. 2
    Eine Klage zur Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unterfällt nicht dem Risikoausschluss des § 4 Abs. 1 i ARB 75

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 75 § 4 Abs. 1; BGB § 305c Abs. 2
    Geltung des Risikoausschlusses für Erbangelegenheiten in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Zusammenfassung)

    Rechtsschutzversicherung: Kein Risikoausschluss bei vorweggenommener Erbfolge

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsschutzversicherung - Risikoausschluss für Erbrecht betrifft nicht Vermögensübertragung auf künftigen Erben

  • auchrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss nach § 4 Abs. 1 i ARB 75 umfasst nicht Übertragung von Vermögen durch Erblasser auf künftigen Erben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1179
  • VersR 2008, 346
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.02.2001 - IV ZR 259/99

    Ausschluß der Leistungspflicht in der Lebensvesicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).

    Ohne Bedeutung für die Auslegung bleiben ferner Gesichtspunkte, die etwa aus der Gesetzessystematik abgeleitet werden können, weil sie sich dem Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei Durchsicht und Würdigung der Versicherungsbedingungen nicht erschließen (BGH VersR 2001, 489).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • BGH, 18.04.2007 - IV ZR 279/05

    Geltungsbereich der 30-jährigen Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der Begriff ist damit umfassender als "erbrechtliche Ansprüche" im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, worunter nur Ansprüche aus dem fünften Buch des BGB zu verstehen sind (BGH NJW 2007, 2174).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm dies hinreichend verdeutlicht wird (BGH VersR 2001, 489; VersR 2003, 454).
  • BGH, 30.01.1991 - IV ZR 299/89

    Ausgleichsansprüche bei ungleicher Übertragung des Vermögens auf Kinder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Die Übertragung von Vermögen (oder eines wesentlichen Teiles davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge richtet sich nicht nach Erbrecht, sondern stellt ein so genanntes Rechtsgeschäft unter Lebenden dar (BGHZ 113, 310).
  • BGH, 06.03.1996 - IV ZR 275/95

    Beschädigung des ziehenden Pkw durch einen Camping-Anhänger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Auf die Entstehungsgeschichte einer Klausel, die der Versicherungsnehmer regelmäßig nicht kennt, kann zu seinem Nachteil nicht verwiesen werden (BGH ZfSch 1996, 261).
  • BGH, 21.05.2003 - IV ZR 327/02

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.03.1998 - V ZR 25/97

    Eintritt des Vorkaufsfalls bei Übertragung einer Eigentumswohnung durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Solche Verträge werden als rein schuldrechtliche Rechtsgeschäfte angesehen (Erman/Schmidt, BGB, 11.Aufl., vor § 2064 Rdn. 8; MünchKomm/Musielak, BGB, 4. Aufl., vor § 2274 Rdn. 9; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 2. Aufl., S. 566; siehe auch BGH NJW 1998, 2136).
  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 248/01

    Ereignis im Sinne von § 4 (1) a ARB 94

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Es kommt auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH VersR 1993, 957; VersR 2002, 1503).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05

    Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
    Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284; Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

  • OLG Düsseldorf, 14.12.1999 - 4 U 227/98

    Umfang des Risikoausschlusses für Erbrechtsstreitigkeiten

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